Bei einer Stiftung handelt es sich allgemein um eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. In der Regel wird dabei das Vermögen auf Dauer erhalten, nur die Erträge werden für den Zweck verwendet. Dabei können Stiftungen in verschiedenen Formen zu jedem rechtlich legalen Zweck errichtet werden.
Oft wirken Stiftungen in Bereichen, die von der Politik vernachlässigt werden und für die sich keine Mehrheiten finden.
Bereits bei der Gründung bestehen einige Konfliktfelder. Es muss der Zweck der Stiftung und seine Verwirklichung, die Vermögensausstattung und die Organisation der Stiftung, insbesondere die Bestimmung des Vorstands und des Kuratoriums geklärt werden. Hier kann eine gründungsbegleitende Mediation hilfreich sein, um Konflikte von Vornherein zu vermeiden.
Auch bei Finanzierungs-und Investitionsfragen kann es zu Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern kommen. Zudem können auch Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Organen einer Stiftung auftreten. Unstimmigkeiten innerhalb eines Organs der Stiftung z.B. im Beirat sind ebenfalls möglich.
Eine Stiftung ist dazu angehalten, ihr Vermögen zu bewirtschaften und mit den Erträgen ihren Zweck zu erfüllen. Hierbei muss häufig geklärt werden, wie das Stiftungsgeld verwaltet und ausgegeben werden soll. Dabei muss auch immer darauf geachtet werden, dass die Ausgaben dem Stiftungszweck gerecht werden.
An eine Stiftung kann gespendet, aber auch gestiftet werden. Dabei heißt stiften erst einmal nur, dass das Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Dabei kann es zu Annahmen von Spenden aus fragwürdigen Quellen kommen, mit denen die Vorsitzenden nicht einverstanden sind. Möglicherweise sind sich die Mitglieder auch über einen potentiellen Stifter uneins.
Eine Stiftung wird von einer Stiftungsaufsicht beaufsichtigt. Hierbei kann es ebenfalls zu Auseinandersetzungen, beispielsweise über den Stiftungszweck kommen. Möglich sind auch Probleme bei Änderung der Satzung, wenn die Stiftungen nicht die erforderliche Genehmigung der Stiftungsbehörde erhält. Zu solchen Auseinandersetzungen kann es jedoch auch kommen, wenn die Stiftung ihren Anzeige-und Unterrichtungspflichten nicht nachkommt. Bei Zusammenlegungen von Stiftungen oder der „Umwandlung“ einer Stiftung kann es Einwände seitens der Mitarbeiter geben.
Einige Stiftungen vergeben Preise, wie den Käthe Kollwitz Preis. Die Preisvergabe ist dabei häufig an bestimmte Kriterien geknüpft. Auch hier kann es zu Konflikten innerhalb der Stiftung kommen.