Am 22.03.2022 führt Prof. Dr. Stefan Haupt bei Ulrich Wünsch „Manufaktur für Führung und Mediation“ ein Fortbildungsseminar durch.
Am 07.06.2021 ist das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts in Kraft getreten. Damit wurde die DSM-Richtlinie umgesetzt.
In Art. 21 der DSM-Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung zu schaffen. Das Ziel besteht darin, dass diese natürlich auch eingeleitet werden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bereits in Art. 34 der VG-Richtlinie auf die Möglichkeit der Nutzung alternativer Methoden zur Streitbeilegung hingewiesen wird. Mit Umsetzung der DSM-Richtlinie wird nunmehr in den § 32f UrhG und § 35a UrhG ausdrücklich die Mediation genannt. Dem im Februar veröffentlichten Urheberrechtskommentar von Dreier/Schulze (Verlag C.H. Beck, 7. Aufl.) ist in der Kommentierung zu § 32f UrhG (Rn. 4) detailliert zu entnehmen, welche Angebote bezüglich einer Mediation derzeit zur Verfügung stehen.
Thema des Seminars ist daran anknüpfend die Frage, wie Mediatoren in Bezug auf urheberrechtliche Fragen aktiv werden können.